Einzigartiger Schutz mit Sofortleistung für Kinder

Kieferorthopädie Sofortschutz für Kinder

Jetzt günstig absichern!



Vorteile einer individuellen Zahnzusatz-Versicherung
  • Rundumschutz vor hohen Zuzahlungen bei Rechnungen vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden
  • Einfache Aufnahme ohne Gesundheitsfragen für Kinder bis 17 Jahre
  • Keine Wartezeiten – Sofortschutz auch bei bereits begonnenen Kieferorthopädie-Behandlungen
  • Bereits ab nur 12,70 € monatlich
  • Monatliches Kündigungsrecht



Sie suchen einen Kieferorthopädieschutz für Ihre Kinder?

Ob beim Kieferorthopäden oder Zahnarzt: Ihr Kind oder Enkel soll eine hochwertige Versorgung bekommen. Doch dafür zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nicht. Sichern Sie daher die beste Zahnbehandlung für Kinder privat ab.
Auch dann, wenn es eigentlich schon zu spät ist.*

*Denn bei ERGO sind sogar schon begonnene kieferorthopädische Behandlungen mitversichert. Das ist einzigartig.

60 Tage Widerrufsgarantie

Sie können den Vertrag deutlich länger widerrufen als gesetzlich vorgeschrieben - bis zu 60 Tage nach Erhalt der Vertragsunterlagen.

FAQ – das fragen unsere Kunden

Burda Direct ist seit über 20 Jahren in der Vermittlung von Zahnzusatzversicherungen tätig. Aus unserer Erfahrung wissen wir, welche Versicherung für Sie als Kunden individuell die richtige ist. Diese Erfahrung geben wir an Sie weiter. Wir selektieren die besten Angebote am Markt vor und können Ihnen dank unserer guten Geschäftsbeziehungen eine optimale Kombination aus Preis und Leistung anbieten.

Wir arbeiten für unsere Zahnzusatz-Versicherungsprodukte mit der ERGO Krankenversicherung AG zusammen. Wenn Sie bei uns abschließen, vermitteln wir Ihren Auftrag an die ERGO Krankenversicherung AG, von der Sie auch bei Fragen rund um Ihre Versicherung sowie im Leistungsfall betreut werden.

* Einzigartig bei ERGO: Profitieren Sie vom neuen, günstigen Startbeitrag für Dental-Schutz 75, 90 und 100: In den ersten 6 Monaten nach Versicherungsbeginn zahlen Sie nur die Hälfte. Und entlasten so Ihre Haushaltskasse. Weitere Informationen finden Sie in den Vertragsunterlagen, die Sie vor dem Vertragsabschluss einsehen und herunterladen können.

Es geht ganz einfach: Überlegen Sie zuerst, welche Leistungen für Sie persönlich wichtig sind. Brauchen Sie sofort Schutz oder erst in einigen Jahren? Diese Frage kann Ihnen mit Sicherheit auch Ihr Zahnarzt beantworten. Entscheiden Sie dann, ob Sie Ihre Zahnversicherung zum Erhalt Ihrer eigenen Zähne benötigen. Oder für hochwertigen Zahnersatz, wie z. B. Kronen und Brücken. Außerdem können Sie zwischen einer günstigen Basisabsicherung und einer umfassenden Premiumvorsorge wählen. Damit profitieren Sie von Zahnarztleistungen wie ein Privatpatient. Die Zahntarife wurden bereits mehrfach von der Fachpresse ausgezeichnet.

Der Begriff „Zahnersatz“ bezeichnet künstlichen Ersatz für einen oder mehrere fehlende natürliche Zähne. Folgende Varianten von Zahnersatz gibt es:

  • Krone: Prothetischer Überzug von natürlichen Zähnen bzw. Implantaten. Diese Kappe bedeckt den Zahn vollständig oder teilweise (Teilkrone). Kronen bestehen aus Metall, Kunststoff oder Keramik.
  • Brücke: Festsitzender Zahnersatz, der eine Lücke zwischen zwei Zähnen schließt. Zahnbrücken werden an den Zähnen neben der Lücke befestigt. Der Zahnarzt präpariert diese Brückenpfeiler und verbindet sie mit einem künstlichen Zahn. Dieser sogenannte Brückenkörper schwebt ohne Verankerung über der Zahnlücke, d. h. er überbrückt sie. Brücken bestehen aus Metall, Keramik oder einer Kombination beider Materialien.
  • Prothese: Herausnehmbarer Zahnersatz aus Kunststoff oder Metall, an dem künstliche Zähne befestigt sind. Teilprothesen (partielle Prothesen) ersetzen mehrere Zähne. Vollprothesen ersetzen alle Zähne. Umgangssprachlich werden Totalprothesen oft als Gebiss oder dritte Zähne bezeichnet. Die Ersatzzähne bestehen in der Regel aus Kunststoff, seltener aus Porzellan.
  • Implantat: Künstliche Zahnwurzel aus Keramik oder Titan, die in den Kieferknochen eingepflanzt wird. Der Zahnarzt befestigt darauf Kronen, Brücken oder Prothesen. Nach einigen Monaten ist das Implantat in den Kieferknochen eingewachsen. Implantate fühlen sich dann natürlich an, sind äußerst belastbar und optisch unauffällig.

Festzuschüsse für die Regelversorgung bei Zahnersatz:
Das Zuschusssystem der gesetzlichen Krankenversicherungen für Zahnersatz gilt seit 01.01.2005 und wurde zum 01.10.2020 überarbeitet. Es leistet befundbezogene Festzuschüsse für die sogenannte Regelversorgung. Also für einfache und wirtschaftliche Methoden und Materialien. Das heißt: Je nach Befund zahlen die Kassen einen pauschalen Betrag für die Regelversorgung. Dieser entspricht etwa 60 % der durchschnittlichen Kosten.

Für implantatgetragenen Zahnersatz gibt es ebenfalls einen Festzuschuss. Doch die Kosten für das Implantat selbst müssen Sie als Patient weiterhin aus eigener Tasche zahlen.

Die Festzuschüsse für Ihren Zahnersatz können sich erhöhen, wenn Sie ein Bonusheft führen. Haben Sie es 5 Jahre lang lückenlos geführt, steigt Ihr Festzuschuss auf 70 %. Nach 10 Jahren erhöht er sich auf 75 % der durchschnittlichen Kosten für eine Regelversorgung.

Die eigenen Zähne sind immer die besten. Bei guter Pflege können sie bis ins hohe Alter ihren Dienst tun. Viele Maßnahmen zum Erhalt der Zähne zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise. Das bedeutet, dass Sie aus der eigenen Tasche zuzahlen müssen. Mit der Zahnerhaltversicherung können Sie sich beste Materialien und Zahnbehandlungen leisten. Denn hochwertige Füllungen aus Gold, Keramik oder Kunststoff halten länger und sehen besser aus als die kostengünstigste Versorgung. Außerdem erhalten Sie hohe Zuschüsse für professionelle Zahnreinigung, Wurzel- und Parodontosebehandlungen und sogar Knirscherschienen.

Ihre kompletten Versicherungsunterlagen erhalten Sie umgehend nach Abschluss Ihrer Versicherung per Post nach Hause geschickt. Natürlich haben Sie auch schon vorher die Möglichkeit, unseren Kundenservice bei Fragen rund um Ihren Vertrag und seine Leistungen zu kontaktieren.

Ihre Anfrage wird bearbeitet...

×

(Nahe) Angehörige und damit versicherbarer Personenkreis sind:


Die Auflösung einer Verlobung bzw. die Beendigung einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft nach Vertragsschluss kann dazu führen, dass Versicherungssteuerpflicht eintritt. Dies gilt ebenso bei Beendigung der häuslichen Gemeinschaft mit Pflegekindern, wenn mit diesen keine innere Verbundenheit/Beziehung mehr besteht.
Sie müssen uns in diesen Fällen umgehend informieren. Denn Versicherungen von Personen, die keine (nahen) Angehörigen sind, sind in der Regel versicherungssteuerpflichtig. Das bedeutet für Sie: Sie könnten dann zusätzlich zum vertraglich geschuldeten Beitrag zur Zahlung der Versicherungssteuer verpflichtet sein.

Ein Fehler ist aufgetreten.